Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,101457
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14 (https://dejure.org/2016,101457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14 (https://dejure.org/2016,101457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - L 6 AS 1114/14 (https://dejure.org/2016,101457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,101457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, sind dabei als Mietzinsen berücksichtigungsfähig die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie auf der Grundlage einer mit der Vermieterin getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden (BSG Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - Rnr 20, 24; vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - Rnr 16 f; vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - Rnr 16).

    Ausreichend - aber auch erforderlich - ist, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen, ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG Urteil vom 3. März 2009 aaO Rnr 24 mwN, vom 22. September 2009 aaO, vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - ).

    Maßgeblich ist daher eine an der tatsächlichen Gestaltung und Abwicklung des Mietverhältnisses orientierte Betrachtungsweise (BSG Urteil 7. Mai 2009 aaO, vom 22. September 2009 aaO Rnr 19 mwN).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, sind dabei als Mietzinsen berücksichtigungsfähig die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie auf der Grundlage einer mit der Vermieterin getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden (BSG Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - Rnr 20, 24; vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - Rnr 16 f; vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - Rnr 16).

    Ausreichend - aber auch erforderlich - ist, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen, ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG Urteil vom 3. März 2009 aaO Rnr 24 mwN, vom 22. September 2009 aaO, vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - ).

    Maßgeblich ist daher eine an der tatsächlichen Gestaltung und Abwicklung des Mietverhältnisses orientierte Betrachtungsweise (BSG Urteil 7. Mai 2009 aaO, vom 22. September 2009 aaO Rnr 19 mwN).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, sind dabei als Mietzinsen berücksichtigungsfähig die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie auf der Grundlage einer mit der Vermieterin getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden (BSG Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - Rnr 20, 24; vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - Rnr 16 f; vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - Rnr 16).

    Ausreichend - aber auch erforderlich - ist, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen, ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG Urteil vom 3. März 2009 aaO Rnr 24 mwN, vom 22. September 2009 aaO, vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R - ).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2016 - L 6 AS 1114/14
    Nach alledem konnte deshalb auch dahingestellt bleiben, ob und ggf in welchem Umfang der Kläger nach dem Tod seines Vaters im Jahre 2011 unter Berücksichtigung erbrechtlicher Bestimmungen (§§ 1924, 1931, 1371, 2303, 2325 BGB; BSG Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R - ) im streitgegenständlichen Zeitraum überhaupt hilfebedürftig (§§ 7, 9 SGB II) gewesen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht